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Neue Sonderregelung für Hängegleiter seit 2006

Seit 2. Juni 2003 ist die CTR Buochs-Alpnach als 24-Stunden-Kontrollzone publiziert. D.h. die Kontrollzone wird des öftern auch ausserhalb der ordentlichen Betriebszeiten aktiviert. Gemeinsam mit der Flugsicherung konnte nun eine neue Regelung erarbeitet und verabschiedet werden, welche den Betrieb von Hängegleitern unter bestimmten Auflagen weiterhin gewährleistet. Die Sonderegelung gilt mit deren Veröffentlichung und ist strikte einzuhalten. Verstösse gefährden nicht nur die Benutzer des entsprechenden Luftraums, sondern auch den Fortbestand der Regelung. Quellenverweis
Detaillierte Karte der Regelung (PDF) Version 2006

Super Idee, Philipp. Bisensoaring in Herrlisberg Kt. LU. Tolle Wiese zum üben mit dem Schirm und zum kleine Flüge machen. Gute altenative im Winter.
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